Beiträge von Dr. Dominique Jaeger

29.03.2022

BSG-Urteil zur Anstellung im „eigenen“ MVZ sorgt für Aufruhr

Mit Urteil vom 26.01.2022 hat das Bundessozialgericht überraschend entschieden, dass Vertragsärzte sich nicht mehr in ihrem „eigenen“ MVZ anstellen lassen können, wenn sie über ihre Gesellschafterposition eine derart beherrschende Stellung besitzen, dass sie arbeitsrechtlich nicht mehr als weisungsgebunden und somit als „abhängig beschäftigt“ angesehen werden können (Urteil vom 26.01.2022, Az. B 6 KA 2/21 R). Dies sei zum Beispiel bei Alleingesellschaftern oder hälftig beteiligten Gesellschaftern der Fall.
17.03.2022

Neuer Entwurf zum niedersächsischen Krankenhausgesetz vom 18.01.2022

Mit dem Entwurf des „Gesetzes zur Neufassung des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes“ wollen SPD und CDU die Krankenhausversorgung für Niedersachsen neu regeln. Geplant ist eine Restrukturierung, um die stationäre und ambulante Versorgung der Patienten insbesondere in den ländlichen Gebieten zu verbessern.
18.11.2021

CAVE: Verjährung von Vergütungsansprüchen der Krankenhäuser zum Jahreswechsel 2021/2022

Zum Ende des Jahres 2021 müssen Krankenhäuser diesmal sowohl die (teilweise noch geltende) vierjährige Verjährungsfrist als auch die verkürzte zweijährige Verjährungsfrist im Auge behalten.
10.08.2021

Elektronische Patientenakten können mit falscher Software an Beweiskraft einbüßen

Wird eine ärztliche Behandlung mit einer Software dokumentiert, die die Integrität der Patientenakte nicht wahrt – insbesondere weil sie nachträgliche Änderungen nicht als solche kenntlich macht oder machen kann – stellt diese Dokumentation – anders als sonst – kein Indiz für den Ablauf der Behandlung dar. Der Bundesgerichtshof behandelt ausweislich seiner Entscheidung vom 27.04.2021 (Az. VI ZR 84/19) in diesem Fall die Dokumentation in der Patientenakte nur als einen Aspekt von vielen in der Beweiswürdigung.
21.06.2021

Update zum gescheiterten Verbandssanktionengesetz

Das von der Bundesregierung am 16. Juni 2020 beschlossene und seitdem von heftiger Kritik begleitete Verbandssanktionengesetz („VerSanG“) ist nun endgültig gescheitert. Mit dem Gesetz zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft sollte ursprünglich sichergestellt werden, dass die Wirtschaftskriminalität effektiv bekämpft wird und auch die von dem Fehlverhalten ihrer Mitarbeiter profitierenden Unternehmen wirksam zur Verantwortung gezogen werden können. Straftaten, die aus Verbänden heraus begangen werden, können nach aktuell geltendem Recht gegenüber dem Verband lediglich mit einer Geldbuße nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz („OWiG“) geahndet werden.