Digitalisierungsstrategie im Gesundheitswesen: Referentenentwürfe zum Digital-Gesetz und zum Gesundheitsdatennutzungsgesetz

Seit 20. Juni 2023 sind nun die lang erwarteten Referentenentwürfe zum Digital-Gesetz und Gesundheitsdatennutzungsgesetz („GDNG“) veröffentlicht, durch die die Digitalisierung im Gesundheitswesen gefördert werden sollen.

Seit 20. Juni 2023 sind nun die lang erwarteten Referentenentwürfe zum Digital-Gesetz und Gesundheitsdatennutzungsgesetz („GDNG“) veröffentlicht, durch die die Digitalisierung im Gesundheitswesen gefördert werden sollen.

Ziel des Digital-Gesetzes ist die Digitalisierung der bestehenden Strukturen im Gesundheitswesen. Im Vordergrund steht die Einrichtung der elektronischen Patientenakte („ePA“) bis Ende 2024 und des E-Rezeptes zum 01.01.2024 als verbindlicher Standard in der Gesundheitsversorgung. Geplant ist, dass das E-Rezept mit der eigenen Gesundheitskarte, aber auch mit einer ePA-App eingelöst werden kann.
Die Versicherten sollen umfassend über die ePA informiert werden, die Möglichkeit des Widerspruchs soll einfach und barrierefrei bestehen. Dabei ist es ein erklärtes Ziel des Gesetzgebers, dass bis Ende 2025 80% der Versicherten der ePA zustimmen. Geworben wird unter anderem damit, dass die Versicherten durch die ePA eine digitale Medikationsübersicht erhalten, wodurch ungewollte Arzneimittelwechselwirkungen verhindert werden sollen.

Der Referentenentwurf des Digital-Gesetzes sieht zudem den Ausbau der Telemedizin vor. Zum einen ist vorgesehen, dass die Vergütung für Videosprechstunden flexibler gehandhabt und die bisherige Begrenzung auf maximal 30 Prozent der ärztlichen Arbeitszeit aufgehoben wird. Zum anderen soll zukünftig auch die assistierte Telemedizin in Apotheken angeboten werden.

Der Entwurf des Gesundheitsdatennutzungsgesetzes regelt insbesondere die Nutzung von Gesundheitsdaten für die Forschung. Unter anderem soll eine zentrale Datenzugangs- und Koordinierungsstelle aufgebaut werden, die den Zugang zu Gesundheitsdaten aus verschiedenen Quellen ermöglicht. Als Quellen nennt der Referentenentwurf zum Beispiel Krebsregister und Krankenkassendaten. Die jeweiligen Daten sollen durch Forschungspseudonyme anonymisiert und dezentral gespeichert werden. Weiterhin soll die Datenfreigabe aus der ePA nutzerfreundlich geregelt, das Forschungsdatenzentrum weiter ausgebaut und die Zuständigkeiten der Datenschutzaufsicht konkretisiert werden.

Der Ausbau der Digitalisierung des Gesundheitssystems ist begrüßenswert. Die Bundesrepublik Deutschland hat im statistischen Vergleich mit den EU- und OECD-Ländern noch einiges aufzuholen. Es bleibt abzuwarten, ob die Vorhaben der Digitalisierungsstrategie auch in der praktischen Umsetzung die gewünschten Auswirkungen haben werden.