Den zwischen Krankenkassen und einzelnen Lieferanten abgeschlossenen Exklusivlieferverträgen über Sprechstundenbedarf fehlt es an einer ausdrücklich gesetzlich normierten oder kollektivvertraglichen Rechtsgrundlage, sodass solche Verträge keine Ausschlusswirkung gegenüber anderen Lieferanten entfalten (vgl. […]