NEU: Videosprechstunden unbegrenzt möglich (Stand 17.03.2020)

Die KBV und der GKV-Spitzenverband haben sich darauf geeinigt, die Fallzahl-Limitationen bei den Videosprechstunden zunächst befristet für das 2. Quartal 2020 aufzuheben. Damit können Ärzte sowie Psychotherapeuten diese Leistung unbegrenzt anbieten und abrechnen. (Auszug aus der Homepage der KVH).

Die KBV und der GKV-Spitzenverband haben sich darauf geeinigt, die Fallzahl-Limitationen bei den Videosprechstunden zunächst befristet für das 2. Quartal 2020 aufzuheben. Damit können Ärzte sowie Psychotherapeuten diese Leistung unbegrenzt anbieten und abrechnen. (Auszug aus der Homepage der KVH).