Die KBV und der GKV-Spitzenverband haben sich darauf geeinigt, die Fallzahl-Limitationen bei den Videosprechstunden zunächst befristet für das 2. Quartal 2020 aufzuheben. Damit können Ärzte sowie Psychotherapeuten diese Leistung unbegrenzt anbieten und abrechnen. (Auszug aus der Homepage der KVH).