Neuer Entwurf zum niedersächsischen Krankenhausgesetz vom 18.01.2022

Mit dem Entwurf des „Gesetzes zur Neufassung des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes“ wollen SPD und CDU die Krankenhausversorgung für Niedersachsen neu regeln. Geplant ist eine Restrukturierung, um die stationäre und ambulante Versorgung der Patienten insbesondere in den ländlichen Gebieten zu verbessern. Hierzu soll das Land zukünftig in acht Versorgungsbereiche aufgeteilt werden (Nord, Süd, Nord-Ost (Braunschweig), Nord-West, Hannover, Lüneburg, Oldenburg und Osnabrück), in denen jeweils ein Haus der Maximalversorgung zur Verfügung steht.

Mit dem Entwurf des „Gesetzes zur Neufassung des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes“ wollen SPD und CDU die Krankenhausversorgung für Niedersachsen neu regeln. Geplant ist eine Restrukturierung, um die stationäre und ambulante Versorgung der Patienten insbesondere in den ländlichen Gebieten zu verbessern. Hierzu soll das Land zukünftig in acht Versorgungsbereiche aufgeteilt werden (Nord, Süd, Nord-Ost (Braunschweig), Nord-West, Hannover, Lüneburg, Oldenburg und Osnabrück), in denen jeweils ein Haus der Maximalversorgung zur Verfügung steht.

Sämtliche Krankenhäuser werden in ein dreistufiges System eingeteilt. Die erste Stufe umfasst die Grund- und Regelversorgung sowie Fachkrankenhäuser. Auf der zweiten Stufe ist die Abbildung der Schwerpunktversorgung vorgesehen und auf der dritten Stufe die Maximalversorgung. Beabsichtigt ist, dass ein Großteil der Krankenhäuser (2/3) in die Kategorie 1 eingestuft wird. Diese sollen für jeden Patienten in maximal 30 Minuten erreichbar sein. Die Schwerpunktversorgung soll innerhalb von 45 Minuten erreichbar sein.

Gleichzeitig soll eine wohnortnahe 24/7-Versorgung durch regionale Gesundheitszentren sichergestellt werden, um Lücken, die durch die Umstrukturierung entstehen können, zu schließen. Ob neben Leistungserbringern und niedergelassenen Ärzten auch Investoren Träger dieser Zentren sein können, ist noch nicht abschließend geklärt.

Die Umsetzung dieses Vorhabens führt voraussichtlich dazu, dass in den nächsten 10 Jahren von den bisher 168 Kliniken 30-40 geschlossen werden müssen. Die freigewordenen Kapazitäten sollen sodann umverteilt werden, sodass die bisher bestehenden zwei Maximalversorger auf zukünftig acht aufgestockt werden können. So könnte dann jede Versorgungseinheit über einen Maximalversorger mit einer Mindestgröße von 600 Betten verfügen.

Neu ist die Planung hinsichtlich der Einrichtung eines Demenzbeauftragten. Aufgabe dieses Amtes soll unter anderem eine ganzheitliche Versorgung der Patienten sowie eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Patienten, Angehörigen, Personal und Krankenhausträger sein. Angedacht ist, dass dieses Amt sowohl von Angestellten des Krankenhausträgers als auch durch Ehrenamtliche jeweils mit einschlägiger Erfahrung aus dem Sozial- und Gesundheitswesen übernommen werden kann.

Der Entwurf soll die Versorgung zu Gunsten der Bevölkerung verbessern und strukturelle Defizite beheben, die während der Corona-Pandemie nochmals deutlich zu Tage getreten sind.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Rechtsanwältin Dr. Dominique Jaeger, Fachanwältin für Medizinrecht