Es gibt eine Vielzahl von Möglichkeiten, Mitarbeitende am Erfolg eines Unternehmens partizipieren zu lassen. Neben der sog. virtuellen Beteiligung (phantom stocks, virtual stock options) können Arbeitnehmende auch als Gesellschafter beteiligt werden. Hierfür bietet sich die Zwischenschaltung einer Beteiligungsgesellschaft an, die die Anteile am Arbeitgeberunternehmen hält.