Kurzarbeitergeld (KUG) ist eine finanzielle Unterstützungsleistung für Arbeitnehmer, die vom Arbeitgeber beantragt und abgewickelt wird. Muss ein Betrieb oder ein Abteilung aufgrund der behördlichen Anordnungen im Zusammenhang mit der Covid19-Pandemie schließen oder fällt weniger Arbeit an, weil Kunden, Patienten, etc. fernbleiben, können Arbeitgeber mit ihren Arbeitnehmern (einschließlich Leiharbeitnehmern) Kurzarbeit vereinbaren. Grundlage für die Einführung von Kurzarbeit kann auch ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung sein. Für Auszubildende und geringfügig Beschäftigte gelten Sonderregelungen.