Das von der Bundesregierung am 16. Juni 2020 beschlossene und seitdem von heftiger Kritik begleitete Verbandssanktionengesetz („VerSanG“) ist nun endgültig gescheitert.
Mit dem Gesetz zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft sollte ursprünglich sichergestellt werden, dass die Wirtschaftskriminalität effektiv bekämpft wird und auch die von dem Fehlverhalten ihrer Mitarbeiter profitierenden Unternehmen wirksam zur Verantwortung gezogen werden können. Straftaten, die aus Verbänden heraus begangen werden, können nach aktuell geltendem Recht gegenüber dem Verband lediglich mit einer Geldbuße nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz („OWiG“) geahndet werden.