Nachdem in den letzten Wochen – ausgelöst durch eine E-Mail der Arbeitsagentur – Unsicherheit darüber bestand, ob Mitarbeiter von Krankenhäusern und sonstigen Leistungserbringern im Gesundheitswesen Kurzarbeitergeld erhalten können, hat die Bundesagentur für Arbeit unter dem 07.05.2020 eine Weisung dazu veröffentlicht, die verschiedene Sachverhalte unterscheidet und wichtige Klarstellungen vornimmt.