Mit dem „Entwurf eines Gesetzes für ein Zukunftsprogramm Krankenhäuser“ (Krankenhauszukunftsgesetz – „KHZG“) soll es den Krankenhäusern ermöglicht werden, zum einen die Notfallkapazitäten zu modernisieren, zum anderen ihre digitale Infrastruktur erheblich auszubauen. Das hierfür vorgesehene Investitionsprogramm – der sog. Krankenhauszukunftsfonds – wird vom Bund mit € 3 Milliarden und von den Ländern mit € 1,3 Milliarden aufgestockt.