News

30.11.2023

Neue Entscheidung des BSG in der Nachrangigkeitsdebatte von nicht hauptsächlich ärztlich geführten MVZ gem. § 103 Abs. 4c S. 3 SGB V

Am 25.10.2023 hat das Bundesozialgericht (B 6 KA 26/22 R) entschieden, dass die Nachrangigkeitsregelung von MVZ nach dem Wortlaut nur bei den Nachbesetzungsverfahren für einen Vertragsarztsitz zu berücksichtigen seien, diese Regelung aber mangels Regelungslücke nicht analog bei Verfahren wegen partieller Entsperrung angewendet werden könne.
15.11.2023

Auszeichnung als eine der besten Wirtschaftskanzleien 2023 für den Bereich Gesundheitswesen, Pharmazie

Großartige Neuigkeiten für Rechtsanwälte M&P Dr. Matzen & Partner mbB! Wir sind als eine der Besten Wirtschaftskanzleien 2023 im Bereich „Gesundheitswesen/Pharmazie“ von brand1/thema ausgezeichnet worden. Wir freuen uns, dass wir […]
16.10.2023

SG München konkretisiert Dokumentationspflicht von Ärzten

Das Sozialgericht München hatte sich mit den Anforderungen an die ärztliche Dokumentationspflicht auseinandergesetzt. Streitgegenständlich war eine Regressforderung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) in Höhe von € 751.986,97 gegen eine Gemeinschaftspraxis, die sich im Klagewege – im Ergebnis erfolglos – wehrte.
28.09.2023

Werbung mit Bildern von Angestellten

Fotos und Videos werden gern für Unternehmenswebsites und andere Werbemedien verwendet. Sind dabei Mitarbeitende abgebildet, müssen Arbeitgeber einiges beachten, um nicht gegen den Beschäftigtendatenschutz zu verstoßen.
27.09.2023

Finanzierungsverhandlungen abgeschlossen: Der Orientierungswert steigt um 3,85 Prozent

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) haben eine Einigung gefunden. Für die Honorarverteilung der Mittel der ambulanten Versorgung im Jahr 2024 akzeptierten beide Parteien den Schlichtungsvorschlag des Erweiterten Bewertungsausschusses (EBA).