News
06.06.2022
In Anstellungsverträgen von Ärzt*innen oder Zahnärzt*innen wird häufig geregelt, dass es diesen untersagt ist, bis zu zwei Jahre nach Beendigung des Anstellungsvertrages in einem Umkreis von z.B. drei Kilometern eine eigene Praxis zu eröffnen. Dabei handelt es sich um ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot, das bestimmte, gesetzlich geregelte Bedingungen erfüllen muss, um überhaupt wirksam zu sein.
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31.05.2022
Es gibt eine Vielzahl von Möglichkeiten, Mitarbeitende am Erfolg eines Unternehmens partizipieren zu lassen. Neben der sog. virtuellen Beteiligung (phantom stocks, virtual stock options) können Arbeitnehmende auch als Gesellschafter beteiligt werden. Hierfür bietet sich die Zwischenschaltung einer Beteiligungsgesellschaft an, die die Anteile am Arbeitgeberunternehmen hält.
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26.04.2022
Mit Urteil vom 10.11.2021 hat das Landessozialgericht Hamburg (Az.: L 5 KA 13/20) entschieden, dass einem Vertragsarzt in keinem Fall eine Entschädigung nach § 103 Abs. 3a Satz 13 SGB V zusteht, wenn der Verkehrswert seiner Praxis wegen eines mangelnden verwertbaren Praxissubstrats bei null liegt, egal mit welcher Begründung der Zulassungsausschuss den Antrag auf Durchführung eines Nachbesetzungsverfahrens abgelehnt hat.
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04.04.2022
Mit dem Entwurf des „Gesetzes zur Neufassung des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes“ wollen SPD und CDU die Krankenhausversorgung für Niedersachsen neu regeln. Geplant ist eine Restrukturierung, um die stationäre und ambulante Versorgung der Patienten insbesondere in den ländlichen Gebieten zu verbessern. Hierzu soll das Land zukünftig in acht Versorgungsbereiche aufgeteilt werden (Nord, Süd, Nord-Ost (Braunschweig), Nord-West, Hannover, Lüneburg, Oldenburg und Osnabrück), in denen jeweils ein Haus der Maximalversorgung zur Verfügung steht.
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31.03.2022
Das Bundessozialgericht („BSG“) hat mit Urteil vom 04.11.2021 (Az.: B 6 KA 9/20) entschieden, dass die Pflicht zum Nachweis der Erbringung der Fortbildungspflicht gemäß § 95d SGB V auch besteht, wenn ein Vertragsarzt das Fachgebiet der Zulassung wechselt. Verletzt ein Vertragsarzt seine Fortbildungsnachweispflicht, ist die zuständige Kassenärztliche Vereinigung („KV“) zur Honorarkürzung verpflichtet.
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