News
14.09.2017
Was macht man, wenn man sich als Arbeitgeber einen Überblick darüber verschaffen möchte, was die Mitarbeiter an ihren Bildschirm-Arbeitsplätzen tun? Der Einsatz eines Software-Keyloggers führt – jedenfalls sofern kein konkreter Verdacht einer Straftat oder anderen schweren Pflichtverletzung gegen Mitarbeiter vorliegt – nicht weiter. Denn die Erkenntnisse hieraus können arbeitsrechtliche Maßnahmen, wie z.B. Kündigungen, nicht stützen, wie das BAG am 27.07.2017 (2 AZR 681/16) entschieden hat.
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16.08.2017
Mitarbeiter dürfen ihrem Arbeitgeber keine Konkurrenz machen. Dieses Wettbewerbsverbot gilt während der gesamten Dauer eines Arbeitsverhältnisses einschließlich der Kündigungsfrist, ohne dass es ausdrücklich vereinbart werden muss. Das Prinzip folgt für alle angestellten Mitarbeiter aus § 60 HGB.
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01.08.2017
Wir freuen uns sehr Ihnen mitzuteilen, dass Frau Dr. Monika Schmidt, Rechtsanwältin/Fachanwältin für Arbeitsrecht, wie schon bei der ersten Auflage auch an dem nunmehr in 5. Auflage im Verlag C. H. Beck erschienenen Handbuch „Umwandlungen“, herausgegeben von Sagasser/Bula/Brünger, als Autorin mitgewirkt und den arbeitsrechtlichen Teil bearbeitet hat.
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30.06.2017
Der Fall Das Fertigarzneimittel „ASS Plus C“ des beklagten Pharmaunternehmens enthält 600mg Acetylsalicylsäure und 200mg Ascorbinsäure (Vitamin C). Die zugelassenen Anwendungsgebiete beziehen sich auf „leichte bis mäßig starke Schmerzen (wie […]
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26.06.2017
Wird im Arbeitsvertrag eine Probezeit vereinbart, dient dies aus Sicht des Arbeitgebers dazu, innerhalb dieser Zeit zu prüfen, ob der Arbeitnehmer für die Tätigkeit geeignet ist und zum Unternehmen passt. Typischerweise wird als Probezeit ein Zeitraum von sechs Monaten vorgesehen.
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