News

17.09.2019

Muss der Arbeitgeber auch Langzeiterkrankte auf Resturlaub hinweisen?

Im Februar 2019 hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass Resturlaubsansprüche nur verfallen, wenn der Arbeitgeber den Mitarbeiter vorher erinnert und aufgefordert hat, den konkret bezeichneten Urlaub (z.B. „13 Tage Resturlaub aus 2018“) zu nehmen. Dabei ist der Mitarbeiter auch darauf hinzuweisen, dass die Urlaubstage verfallen, wenn sie nicht genommen werden. Gilt dies auch, wenn der Mitarbeiter dauerhaft arbeitsunfähig ist und seinen Urlaub krankheitsbedingt gar nicht antreten könnte?
13.08.2019

Neues zum Urlaubsanspruch

Wieviel Urlaub ein Mitarbeiter hat, wird üblicherweise im Arbeitsvertrag geregelt. Der gesetzliche Mindest-Urlaubsanspruch beträgt 24 Tage/Jahr – allerdings nur für Mitarbeiter mit einer 6-Tage-Woche. Bei einer 5-Tage-Woche sind mindestens 20 Tage/Jahr zu gewähren. Die meisten Arbeitsverträge sehen jedoch mehr Urlaub vor.
26.06.2019

Compliance: Dringender Handlungsbedarf für die Krankenhaus-Geschäftsleitung beim Einsatz von Honorarkräften

Das Bundessozialgericht hat mit mehreren Urteilen vom 04.06.2019 entschieden, dass nicht im Krankenhaus angestellte Honorarärzte regelmäßig nicht als Selbstständige anzusehen sind, sondern als Beschäftigte des Krankenhauses der Sozialversicherungspflicht unterliegen. Entscheidend sei, ob die Honorarärzte weisungsgebunden beziehungsweise in eine Arbeitsorganisation eingegliedert sind. Entsprechend hat der 12. Senat mit Urteil vom 07.06.2019 (Az: B 12 R 6/18 R als Leitfall) entschieden, dass auch Honorarpflegekräfte, die in stationären Pflegeeinrichtungen tätig sind, regelmäßig der Sozialversicherungspflicht unterliegen.
07.06.2019

Corporate Governance Kodex regelt u.a. Vorstandsvergütung

Parallel zur Umsetzung der EU-Aktionärsrechterichtlinie in deutsches Recht durch den Gesetzgeber hat die Regierungskommission im Mai 2019 Änderungen am deutschen Corporate Governance Kodex beschlossen. Mit einem kurzfristigen Inkrafttreten im Sommer 2019 ist zu rechnen.
05.06.2019

Keine Dienstreise ins Ausland ohne A1 Bescheinigung

Neu ist das Gesetz nicht. Neu ist aber, dass strenger kontrolliert wird. So ist zu lesen, dass insbesondere Österreich, Frankreich, die Schweiz und Rumänien in letzter Zeit Kontrollen durchführen und Bußgelder verhängen.