News
04.04.2022
Mit dem Entwurf des „Gesetzes zur Neufassung des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes“ wollen SPD und CDU die Krankenhausversorgung für Niedersachsen neu regeln. Geplant ist eine Restrukturierung, um die stationäre und ambulante Versorgung der Patienten insbesondere in den ländlichen Gebieten zu verbessern. Hierzu soll das Land zukünftig in acht Versorgungsbereiche aufgeteilt werden (Nord, Süd, Nord-Ost (Braunschweig), Nord-West, Hannover, Lüneburg, Oldenburg und Osnabrück), in denen jeweils ein Haus der Maximalversorgung zur Verfügung steht.
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31.03.2022
Das Bundessozialgericht („BSG“) hat mit Urteil vom 04.11.2021 (Az.: B 6 KA 9/20) entschieden, dass die Pflicht zum Nachweis der Erbringung der Fortbildungspflicht gemäß § 95d SGB V auch besteht, wenn ein Vertragsarzt das Fachgebiet der Zulassung wechselt. Verletzt ein Vertragsarzt seine Fortbildungsnachweispflicht, ist die zuständige Kassenärztliche Vereinigung („KV“) zur Honorarkürzung verpflichtet.
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29.03.2022
Mit Urteil vom 26.01.2022 hat das Bundessozialgericht überraschend entschieden, dass Vertragsärzte sich nicht mehr in ihrem „eigenen“ MVZ anstellen lassen können, wenn sie über ihre Gesellschafterposition eine derart beherrschende Stellung besitzen, dass sie arbeitsrechtlich nicht mehr als weisungsgebunden und somit als „abhängig beschäftigt“ angesehen werden können (Urteil vom 26.01.2022, Az. B 6 KA 2/21 R). Dies sei zum Beispiel bei Alleingesellschaftern oder hälftig beteiligten Gesellschaftern der Fall.
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17.03.2022
Mit dem Entwurf des „Gesetzes zur Neufassung des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes“ wollen SPD und CDU die Krankenhausversorgung für Niedersachsen neu regeln. Geplant ist eine Restrukturierung, um die stationäre und ambulante Versorgung der Patienten insbesondere in den ländlichen Gebieten zu verbessern.
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16.03.2022
Im Jahr 2019 hatte das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass ein Aufhebungsvertrag unwirksam ist, wenn das Gebot fairen Verhandelns nicht beachtet wurde. Hiervon sei auszugehen, wenn eine Seite eine psychische Drucksituation schafft oder ausnutzt, die eine freie und überlegte Entscheidung des Vertragspartners über den Abschluss eines Aufhebungsvertrags erheblich erschwert oder unmöglich macht.
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