News
16.11.2021
Das Bundessozialgericht hat am 19.10.2021 in drei Fällen (Az. B 12 KR 29/19 R, B 12 R 9/20 R und B 12 R 10/20 R) entschieden, dass Notärztinnen und Notärzte, die im Nebenjob im Rettungsdienst tätig sind, währenddessen regelmäßig sozialversicherungspflichtig tätig sind. Das nebenberufliche Besetzen eines Rettungsmittels ist – auch wenn dies nur für einzelne Dienste und auf Honorarbasis geschieht – nicht als selbstständige Tätigkeit i.S.d. § 7 I SGB IV anzusehen.
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10.08.2021
Wird eine ärztliche Behandlung mit einer Software dokumentiert, die die Integrität der Patientenakte nicht wahrt – insbesondere weil sie nachträgliche Änderungen nicht als solche kenntlich macht oder machen kann – stellt diese Dokumentation – anders als sonst – kein Indiz für den Ablauf der Behandlung dar. Der Bundesgerichtshof behandelt ausweislich seiner Entscheidung vom 27.04.2021 (Az. VI ZR 84/19) in diesem Fall die Dokumentation in der Patientenakte nur als einen Aspekt von vielen in der Beweiswürdigung.
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06.07.2021
Bundestag und Bundesrat haben vor der Sommerpause noch das sog. FüPoG II verabschiedet, mit dem die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst gestärkt wird.
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25.06.2021
In einem Urteil vom 26.01.2021 – 1 Sa 241 öD/20 hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein die engen Voraussetzungen an eine Befristung durch die Eigenart der Arbeitsleistung im Sinne des § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 TzBfG bestätigt.
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21.06.2021
Das von der Bundesregierung am 16. Juni 2020 beschlossene und seitdem von heftiger Kritik begleitete Verbandssanktionengesetz („VerSanG“) ist nun endgültig gescheitert.
Mit dem Gesetz zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft sollte ursprünglich sichergestellt werden, dass die Wirtschaftskriminalität effektiv bekämpft wird und auch die von dem Fehlverhalten ihrer Mitarbeiter profitierenden Unternehmen wirksam zur Verantwortung gezogen werden können. Straftaten, die aus Verbänden heraus begangen werden, können nach aktuell geltendem Recht gegenüber dem Verband lediglich mit einer Geldbuße nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz („OWiG“) geahndet werden.
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